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Fotos im Club: Wie du respektvoll knipst, ohne andere zu outen

3 Min Lesezeit

Ein Handyfoto auf der Tanzfläche ist für dich vielleicht nur ein schönes Erinnerungsstück – für die Person im Hintergrund kann es ein ungewolltes Outing bedeuten. Was das Gesetz erlaubt und wie du im Club respektvoll fotografierst.

Ein schnelles Handyfoto auf der Tanzfläche kann für dich ein schönes Erinnerungsstück sein – für die Person im Hintergrund womöglich ein Problem, das erst Monate später auffliegt. Gerade in queeren Clubs, wo nicht alle Gäste zu Hause, im Job oder in der Familie geoutet sind, hat das Fotografieren eine andere Tragweite als beim Konzert oder Stadtfest. Ein paar Grundregeln helfen, das Wichtige festzuhalten, ohne andere in Gefahr zu bringen.

Warum manche Clubs Fotos ganz verbieten

Das bekannteste Beispiel für ein radikales Foto-Verbot ist das Berghain in Berlin: Beim Einlass klebt das Sicherheitspersonal jedem Handy einen kleinen Aufkleber über die Kamera, wer trotzdem fotografiert, fliegt raus. Offiziell begründet der Club das mit dem Schutz der Privatsphäre seiner Gäste, in einer Zeit, in der fast jeder Moment sonst irgendwo online landet. Auch andere international bekannte Clubs wie fabric in London haben ähnliche Kamera-Regeln eingeführt.

In der queeren Szene kommt ein zusätzlicher Grund dazu: Ein Foto, das jemanden in einem Gay- oder Lesbenclub zeigt, kann diese Person outen, ganz ohne böse Absicht des Fotografen. Wer selbst offen lebt, unterschätzt leicht, wie viele Menschen im selben Raum genau das nicht können oder wollen.

Was das Gesetz dazu sagt

Nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bilder, auf denen Personen erkennbar sind, grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden – das gilt auch für Storys und Feeds in sozialen Netzwerken. Das Amtsgericht Ingolstadt entschied 2009 in einem viel zitierten Fall, dass allein der Besuch einer Diskothek keine Einwilligung dazu darstellt, später fotografiert und im Internet gezeigt zu werden, selbst wenn am Eingang ein entsprechender Hinweis hängt. Eine Ausnahme gilt nach Paragraf 23 KUG nur für Aufnahmen, auf denen einzelne Personen bloß zufällig als Beiwerk einer größeren Menschenmenge zu sehen sind, etwa ein Weitwinkelfoto der ganzen Tanzfläche.

Praktische Regeln für den Abend

Wer im Club fotografieren will, kommt mit ein paar einfachen Gewohnheiten meist gut durch den Abend. Vor dem Auslösen kurz fragen, wenn erkennbar fremde Personen im Bild sind, gilt als Minimum – ein Nicken oder Daumen hoch reicht oft schon. Fotos möglichst eng auf die eigene Gruppe zuschneiden, statt die ganze Tanzfläche mitzunehmen, verringert das Risiko ungewollter Treffer im Hintergrund deutlich. Vor dem Posten lohnt ein zweiter Blick: Ist im Hintergrund jemand zu erkennen, der nicht gefragt wurde? Dann lieber zuschneiden, unscharf machen oder das Bild nur privat teilen statt öffentlich zu posten.

Manche Locations markieren fotofreie Bereiche zusätzlich mit Symbolen an der Kleidung oder am Namensschild, etwa ein rotes Band oder einen bestimmten Sticker für „bitte nicht fotografieren“. Wer so ein Zeichen sieht, sollte die Kamera für diese Person konsequent unten lassen, auch wenn sie mitten im schönsten Gruppenfoto steht.

Wenn du selbst nicht fotografiert werden willst

Wer nicht fotografiert werden möchte, darf das auch ohne Erklärung sagen. Ein kurzes „Bitte kein Foto von mir“ reicht, die meisten Menschen respektieren das sofort. Taucht man trotzdem ungefragt auf einem Bild auf, das online geht, lässt sich nach Paragraf 22 KUG die Löschung verlangen, im Zweifel über den Club oder direkt bei der Person, die gepostet hat. Viele Clubs mit aktiver Social-Media-Präsenz haben inzwischen eigene Kontaktwege dafür eingerichtet, oft direkt in der Instagram-Bio verlinkt.

Am Ende bleibt der einfachste Maßstab: Ein Foto ist die Erinnerung wert, wenn alle darauf wissen, dass sie fotografiert werden, und einverstanden sind. Alles andere kann warten, bis die Kamera wieder in der Tasche ist.

Häufige Fragen

Fotografieren an sich ist meist erlaubt, sofern der Club es nicht ausdrücklich untersagt. Problematisch wird es erst bei der Verbreitung: Nach Paragraf 22 KUG brauchst du für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, deren Einwilligung, bevor du sie postest oder weitergibst.
Nein. Das Amtsgericht Ingolstadt hat 2009 entschieden, dass der bloße Besuch einer Diskothek keine Zustimmung zur späteren Veröffentlichung von Fotos ist, auch nicht bei entsprechendem Aushang.
Clubs wie das Berghain in Berlin oder fabric in London wollen ihren Gästen einen Raum ohne Kamera-Druck bieten. In queeren Locations kommt oft der Schutz von Gästen dazu, die nicht überall geoutet sind.
Sprich zuerst die Person an, die das Bild gepostet hat, und bitte um Löschung oder Unkenntlichmachung. Nach Paragraf 22 KUG hast du dafür einen rechtlichen Anspruch, wenn du erkennbar bist und nicht zugestimmt hast.
Ja, Paragraf 23 KUG erlaubt Aufnahmen, auf denen einzelne Personen nur als Beiwerk einer größeren Menschenmenge erscheinen, etwa bei einem Übersichtsfoto des ganzen Floors.
Fotoetikette Club-Knigge Datenschutz Outing Nachtleben Kunsturhebergesetz

Zuletzt geprüft: 14. August 2026

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